Steuerberaterwechsel

Zeit für Veränderung

Wenn man den Berater seines Vertrauens gefunden hat, möchte man eigentlich nicht mehr zu einem anderen Berater wechseln.


Es gibt jedoch immer wieder Situationen, in denen man einen Wechsel vornehmen muss bzw. möchte: Ihr Steuerberater ist für Sie nicht erreichbar oder hat kaum Zeit für Sie, Zugesagte Termine werden nicht eingehalten, Ihre Steuererklärungen werden erst nach Zwangsgeldandrohungen erstellt, Sie fühlen sich nicht gut beraten, Überraschungen sind an der Tagesordnung, Sie werden von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter durchgereicht, Sie sind umgezogen, und, und, und...


Die Entscheidung, wem Sie mit der Erledigung Ihrer steuerlichen Pflichten beauftragen und wem Sie Ihr Vertrauen schenken, obliegt ausschließlich Ihnen. Haben Sie sich entschieden, Ihren Steuerberater zu wechseln, darf das natürlich nicht nachteilig für Sie ausfallen. Daher erledige ich auf Wunsch alle notwendigen Schritte für Sie, so dass einem nahtlosen, schnellen und kollegialen Übergang nichts im Wege steht. Dazu gehören:

  • Kontaktaufnahme mit dem alten Steuerberater,
  • Mitteilung der Wechselabsicht,
  • Widerruf von Vollmachten,
  • Neuausstellung von Vollmachten,
  • Übergabe aller Unterlagen,
  • Veranlassung des Datentransfers.

FAQ zum Steuerberaterwechsel

Kann man einfach seinen Steuerberater wechseln?

Ja, Sie können Ihren Steuerberater jederzeit wechseln. Dies ergibt sich aus § 627 BGB. Die Entscheidung, wen Sie mit der Erledigung Ihrer steuerlichen Pflichten beauftragen, obliegt ausschließlich Ihnen persönlich.

Information

Kanzlei Mario Birk
Diplom Betriebswirt (FH)
Steuerberater

Im Rötzenzinken 3a
77731 Willstätt

Telefon: 0 78 52 - 483 08 10
Fax: 0 78 52 - 483 08 19
Email: hallo[at]kanzlei-birk.de